Rückerstattung und Stornierung
Diese Regelung gilt für redaktionelle Aufträge von Markenfeld Report (Briefings, Monatsdossier, Workshops, Kampagnenbeobachtung). Kontakt für Anliegen: [email protected], Telefon +49-7-980-9099, Anschrift 504 Claire Shores, Baranland, Bremen, Germany.
1. Anspruchsvoraussetzungen
Rückerstattungen setzen eine schriftliche Stornierung oder einen nachgewiesenen Leistungsmangel voraus. Reine Meinungsverschiedenheiten über die redaktionelle Einordnung begründen keinen Rückzahlungsanspruch, sofern das vereinbarte Lieferformat erbracht wurde.
2. Fristen
Stornierungen müssen unverzüglich per E-Mail erfolgen. Für Workshops gilt: Absage bis 14 Tage vor Termin — volle Erstattung abzüglich bereits entstandener Reisekosten; danach 50 % des Honorars, bei Absage innerhalb von 48 Stunden kein Anspruch auf Erstattung.
3. Volle und teilweise Erstattung
Voll: wenn wir den vereinbarten Liefertermin aus eigenem Verschulden nicht halten und keine Ersatzleistung anbieten. Teilweise: wenn ein Auftrag nach Beginn der Recherche storniert wird — dann verrechnen wir den bis dahin dokumentierten Aufwand (üblich 30–70 % des Honorars).
4. Nicht erstattungsfähig
Bereits freigeschaltete Monatsdossier-Ausgaben des laufenden Monats, lizenzierte Fachquellen, die wir in Ihrem Auftrag beschafft haben, sowie individuell vorbereitete Workshop-Materialien nach Versand an Teilnehmende.
5. Ablauf
Senden Sie eine E-Mail mit Auftragsbezeichnung, Rechnungsnummer und Begründung. Wir bestätigen den Eingang innerhalb von fünf Werktagen und teilen die Entscheidung binnen weiteren zehn Werktagen mit.
6. Bearbeitungszeit und Methode
Erstattungen erfolgen innerhalb von 14 Werktagen nach Zusage auf dasselbe Zahlungsmittel bzw. dieselbe Bankverbindung wie die Originalzahlung.
7. Anzahlungen und bereits begonnene Arbeit
Anzahlungen werden anteilig verrechnet. Ist die Recherche bereits gestartet, bleibt der Aufwandsteil der Anzahlung einbehalten.
8. Terminverschiebung und Nichterscheinen
Briefinggespräche können einmal kostenfrei umterminiert werden, sofern mindestens fünf Werktage Vorlauf bleiben. Nichterscheinen ohne Absage gilt als erbrachte Gesprächsleistung.
9. Monatsdossier
Kündigung zum Monatsende mit vier Wochen Vorlauf. Bereits gelieferte Ausgaben werden nicht rückerstattet.
10. Ausnahmen
Zwingende Verbraucherschutzrechte bleiben unberührt, soweit sie auf den konkreten Auftrag anwendbar sind.