Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Juli 2026. Vertragspartnerin ist Markenfeld Report, erreichbar unter 504 Claire Shores, Baranland, Bremen, Germany, [email protected].
1. Geltungsbereich und Annahme
Diese Bedingungen gelten für alle redaktionellen Aufträge — insbesondere Branchenbriefings, Monatsdossiers, Workshops und Kampagnenbeobachtungen. Mit Auftragserteilung oder Nutzung dieser Website erkennen Sie die Bedingungen an. Abweichende Einkaufsbedingungen der Auftraggeberin gelten nur bei schriftlicher Bestätigung.
2. Leistungen
Gegenstand ist die vereinbarte redaktionelle Arbeit gemäß Angebot. Wir schulden keine Werbewirkung, keine Mediaeinkäufe und keine juristische Prüfung. Termine gelten als verbindlich, sobald sie im Angebot bestätigt sind.
3. Mitwirkung
Die Auftraggeberin stellt rechtzeitig Informationen, Ansprechpersonen und Zugänge zu vereinbarten Unterlagen bereit. Verzögerungen verlängern Lieferfristen angemessen.
4. Geistiges Eigentum
Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben Nutzungsrechte an Dossiers und Materialien bei Markenfeld Report. Nach Zahlung erhält die Auftraggeberin ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den internen Gebrauch. Veröffentlichung gegenüber Dritten bedarf unserer Zustimmung, sofern nicht anders vereinbart. Vorlagen, Methoden und anonymisierte Erkenntnisse dürfen wir weiterverwenden.
5. Honorar und Zahlung
Es gelten die im Angebot genannten Beträge. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar. Bei Briefings über 2.000 € netto kann eine Anzahlung von 40 % verlangt werden.
6. Haftung
Wir haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach zwingendem Recht. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, höchstens jedoch auf die Höhe des jeweiligen Auftragshonorars. Keine Haftung für Entscheidungen, die die Auftraggeberin auf Grundlage unserer Einordnung trifft.
7. Vertraulichkeit
Beide Seiten behandeln nicht öffentliche Informationen vertraulich, auch nach Auftragsende, soweit keine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht.
8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Bremen.
9. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Klauseln unwirksam sein, bleibt der Rest wirksam. Änderungen bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich anders vorgesehen.